Beleuchtungssatz
Der integrierbare Beleuchtungssatz des HLTs ist immer dann erforderlich, wenn die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt und die Rückleuchten des Fahrzeuges verdeckt werden.
Die Stromversorgung erfolgt über die Anhängersteckdose. Sollte Ihr Fahrzeug noch mit einer 7-poligen Steckdose ausgerüstet sein, ist ein Adapter von 13-polig auf 7-polig erforderlich.
Beim HLT100E wird der Beleuchtungssatz in das Rohr des Grundrahmes eingeschoben und mit Flügelschrauben befestigt. Er lässt sich beim HLT100E stufenlos verstellen und bis ca. 30 cm herausziehen.
Beim HLT211E ist der Beleuchtungssatz fest an der Alu-Wanne angeschraubt.